Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Die Einwohnerdienste bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis 3 Wochen vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten.
Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Schaufenster beim Gemeindehaust ausgehängt und in den amtlichen Publikationsorganen (nur bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen) sowie im Internet publiziert.
Die Adressen des Stimmlokals sowie die Öffnungszeiten sind auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises aufgeführt.
Sie können Ihre Stimme bereits in der Woche vor der Abstimmung am Schalter der Einwohnerdienste abgeben.
Bitte nehmen Sie für die Stimmabgabe den unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die Stimm- oder Wahlzettel mit.
Die Stellvertretenden müssen gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben. Stellvertretung ist für höchstens zwei weitere in Schwerzenbach stimmberechtigte Personen möglich. Die vertretene Person muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben.
Sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben, können Sie uns dieses zustellen. Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Sollte Ihr Stimmkuvert durch den Transport oder beim Öffnen so beschädigt worden sein, dass es nicht mehr zur Rücksendung des Stimmmaterials verwendet werden kann, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Ersatzkuvert beziehen.
Alternativ dazu können Sie auch ein neutrales Rücksendekuvert verwenden. Beschriften Sie dieses bitte mit der Rücksendeadresse (siehe Stimmrechtsausweis). Zudem bitten wir Sie, das Rücksendekuvert zu frankieren (portofreie Rücksendung in diesem Fall nicht möglich).
Das Stimmkuvert wird Ihnen mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahlwochenende zugestellt.
Bei Nichterhalt oder unvollständigen Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit den Einwohnerdienste auf. Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.
Wahlen und Abstimmungen via Internet sind in Schwerzenbach aufgrund der kantonalen Vorgaben noch nicht möglich.