Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abteilung Präsidiales.
Beim Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt ist mit einer Projektverzögerung von rund einem Jahr zu rechnen.
Medienmitteilung des Gemeinderates
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.