Das oberste Organ der Gemeinde Schwerzenbach ist die Gemeindeversammlung. Sie findet mindestens zweimal jährlich statt (Budget und Rechnung). Stimmberechtigt sind alle volljährigen und mündigen in Schwerzenbach wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer. Nicht-Stimmberechtigte dürfen der Versammlung als Gast beiwohnen. Geschäfte von besonderer Tragweite werden nach Beratung an der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung unterbreitet.
Sobald die Unterlagen für die Gemeindeversammlung bereitstehen, können Sie diese durch Anklicken der jeweiligen Versammlung einsehen.
Damit können alle Verletzungen der politischen Rechte und von Vorschriften beanstandet werden (z.B. falsches Auszählen). Diese Verletzungen müssen in der Versammlung sofort gerügt werden; die Begründung kann nachgereicht werden. Die Frist beträgt fünf Tage. Ein Rekurs muss also umgehend beim Bezirksrat erhoben werden.
Damit kann man inhaltliche Mängel von Beschlüssen beim Bezirksrat beanstanden. Sie richtet sich gegen einen Beschluss der Gemeinde (Versammlung oder Urne). Die Frist beträgt hier 30 Tage. Die unterlegene Partei muss in der Regel die Kosten tragen.