Zuständige Abteilung: Präsidiales
Sport- und Kulturveranstaltungen sind frühzeitig und umsichtig zu planen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ab 24:00 Uhr benötigen Veranstaltungen / Gastronomiebetriebe eine gebührenpflichtige Polizeistundenverlängerung1. Zudem ist zum Führen einer Festwirtschaft ein Patent nötig.
Wichtig
Gesuche sind mindestens 5 Tage vor dem Anlass einzureichen.
Sonstige Bewilligungen wie z.B für Sonntagsverkauf, Ausstellungen, Fahrbewilligungen, etc. werden auf Anfrage erteilt.
Gesuch Polizeistundenverlängerung
1 §§ 15/16 Gastgewerbegesetz GGG