Denkmalschutz

Zuständige Abteilung: Bau und Liegenschaften

Grundlage: Inventar Objekte des Denkmal- und Heimatschutzes vom August 1981 (gemäss §203-217 PBG)

Zu jedem Objekt existiert ein Inventarblatt mit einer Beschreibung über die bauliche Struktur und den Zustand des Objekts. Das Inventar kann zu den Schalteröffnungszeiten oder auf Terminvereinbarung bei der Gemeinde Schwerzenbach, Abteilung Bau und Liegenschaften eingesehen werden. 

Durch die Inventarisierung sind die Objekte noch nicht geschützt, sondern nur ihre potentielle Schutzfähigkeit dokumentiert. Der Entscheid über eine vollständige Unterschutzstellung, eine Teilunterschutzstellung oder eine Entlassung aus dem Inventar stellt sich erst, wenn z.B. ein Neubaugesuch eingereicht wird, ein Abbruch bevorsteht, wenn eine Renovation angezeigt wäre oder wenn sich aus irgendwelchen Gründen Schutzmassnahmen aufdrängen.

Ob ein Objekt tatsächlich unter Schutz gestellt werden soll, wird im Rahmen einer detaillierten, einzelfallbezogenen Schutzabklärung überprüft. Der Grundeigentümer muss dazu schriftlich ein sogenanntes Provokationsbegehren stellen und damit ausdrücklich einen förmlichen Schutzentscheid verlangen. 

Fachgremium Kernzone:

Das Fachgremium wird in der Kernzone eingesetzt. Es stützt sich bei seiner Tätigkeit auf die jeweils gültige Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Schwerzenbach sowie das jeweils gültige Kantonale Ortsbildinventar (KOBI) und das kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte. 

Reglement Fachgremium Ortsbildschutz

Das Fachgremium tagt vier Mal pro Jahr. Eingabefristen für Fragen zu Projekten Renovationen oder Bauvorhaben in der Kernzone sind für das Jahr 2025:

  • 03.02.2025
  • 23.05.2025
  • 10.08.2025
  • 29.10.2025