Die Ombudsperson ist eine vom Kantonsrat gewählte unabhängige Mittlerin. Sie hilft jeder Person, die sich an sie wendet, sofern es sich um ein Problem mit einer kantonalen Behörde oder Verwaltungsstelle handelt. Sie prüft das vorgebrachte Anliegen, interveniert bei Konflikten und unterstützt die Beteiligten beim Finden einer fairen Lösung.
Sie sind eine private oder juristische Person, die Probleme mit Behörden oder Ämtern des Kantons oder der Bezirke, mit unselbständigen oder selbständigen kantonalen Körperschaften hat.
Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie Probleme mit einer Gemeinde haben, falls diese das Tätigwerden der Ombudsperson des Kantons Zürich in ihrer Gemeindeordnung vorsieht.
Sie wollen die Änderung eines behördlichen Entscheides herbeigeführt oder wollen diesen zumindest erklärt haben bzw. im Personalbereich z.B. eine getroffene Massnahme aufheben. Es kann aber auch sein, dass Sie im heutigen Gesetzesdschungel schlicht und einfach in einer Angelegenheit die Übersicht verloren haben und nicht mehr weiter wissen.
Weitere Informationen und Kontakte: Ombudsstelle