Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie dazu verpflichtet, einen gefundenen Gegenstand abzugeben, sofern sein Wert offensichtlich Fr. 10.- übersteigt.
Falls Sie auf öffentlichem Grund im Gemeindegebiet von Schwerzenbach etwas gefunden haben, geben Sie den Gegenstand bitte so schnell wie möglich bei den Einwohnerdiensten ab. Es ist auch möglich, den Gegenstand mit einem Vermerk, wann und wo Sie ihn gefunden haben und Ihren Angaben in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu werfen.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um den Verlust zu melden. Versuchen Sie, den verlorenen Gegenstand so genau wie möglich zu beschreiben (Farbe, Beschaffenheit, Material, Schlüsselmarke, eingravierte Schlüsselnummer sowie besondere Merkmale etc.).
Die meisten Schlüssel der Firma KABA und KESO sind mit einer Schlüsselnummer versehen und können somit der Liegenschaft zugewiesen werden. Das Fundbüro leitet diese Schlüssel direkt an den Hersteller weiter und die Schlüssel werden an den Eigentümer oder der Verwaltung der Liegenschaft retourniert.