Tritt der Todesfall im Spital oder in einem Alters- oder Pflegeheim ein, stehen Ihnen die Spitalleitung bzw. die Verwaltung des Heims hilfreich zur Seite. Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie bitte zuerst den behandelnden Arzt oder das Ärztefon.
Sofern die verstorbene Person in Schwerzenbach gewohnt hat, ist das Bestattungsamt Schwerzenbach zuständig. Bitte kontaktieren Sie so bald wie möglich das Bestattungsamt unter Telefon 044 442 16 00.
Über die Feiertage besteht ein Pikettdienst, den Sie unter Tel 077 405 21 41 erreichen. Die Pikettzeiten werden vorgängig publiziert.
Bitte nehmen Sie zum Gespräch einen allfälligen Bestattungswunsch sowie die ärztliche Todesbescheinigung, falls Sie diese erhalten haben, mit.
Eventuell wurde die Überführung bereits vom Arzt veranlasst. Ansonsten wird diese vom Bestattungsamt in Auftrag gegeben. Bei einem Todesfall ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können Sie direkt die Firma H. Gerber Bestattungsdienste, Lindau ZH, Tel 052 355 00 11 mit der Überführung auf den Friedhof Schwerzenbach beauftragen.
Auf Wunsch kann der/die Verstorbene auf dem Friedhof Schwerzenbach aufgebahrt werden. Den Schlüssel zum Aufbahrungsraum erhalten Sie vom Bestattungsamt. Ebenfalls ist vor der Kremation eine Aufbahrung im Krematorium Nordheim möglich.
Das Bestattungsamt legt mit Ihnen den gewünschten Termin für die Beisetzung fest. Wird eine Abdankung mit einer Pfarrperson gewünscht, wird der Termin mit dieser ebenfalls abgesprochen. Auf Wunsch kann nach der Beisetzung ein Trauergottesdienst in der reformierten Kirche oder im katholischen Pfarreizentrum St. Gabriel stattfinden, zudem steht auf dem Friedhof eine Abdankungshalle für ca. 30 Personen für alle Abdankungen zur Verfügung.
Selbstverständlich ist auch eine Abdankung am Grab, mit oder ohne Pfarrerperson, möglich.
Auf dem Friedhof Schwerzenbach stehen folgende Gräber zur Verfügung:
Bei einer Beisetzung in einem Reihen- oder Familiengrab bestellt das Bestattungsamt eine Namenstafel, die auf dem Grab bleibt bis der Grabstein aufgestellt wird.
Sofern die Beisetzung in einer anderen Gemeinde stattfinden soll, empfehlen wir Ihnen, dies vorab mit dem entsprechenden Bestattungsamt zu klären.
Es steht Ihnen auch frei, eine Urne oder einen Sarg ins Ausland zu überführen oder die Asche z.B. zu verstreuen oder in einem Friedwald beizusetzen.
Das Bestattungsamt publiziert eine amtliche Todesanzeige im „Glattaler“. Ausserdem kann die Todesanzeige im Schaukasten beim Gemeindehaus ausgehängt werden.
Eine private Todesanzeige können Sie unter anderem bei folgenden Zeitungen aufgeben:
Der Todesfall wird durch das Zivilstandsamt der Gemeinde oder Stadt beurkundet, in wel- cher der Tod eingetreten ist. Stirbt eine Person in Schwerzenbach, ist das Zivilstandsamt Volketswil zuständig. Sie können den Todesschein direkt beim zuständigen Zivilstandsamt telefonisch bestellen.
Das Bestattungsamt kümmern sich um die Meldungen z.B. an die Abteilung Steuern und die AHV-Zentralstelle. Um entsprechende Mitteilungen an Banken, Versicherungen, Kranken- und Pensionskasse, Arbeitgeber, Vereine etc. müssen Sie sich kümmern. Hierfür benötigen Sie in der Regel eine Fotokopie des amtlichen Todesscheins. Es empfiehlt sich, alle Stellen, die eine Rente oder andere Leistungen auszahlen, so schnell wie möglich telefonisch zu informieren.
Sollte ein Testament vorliegen, leiten Sie dieses bitte innert zwei Arbeitstagen an das Bezirksgericht Uster weiter. Wurde das Testament bei einem Notariat hinterlegt, wird das Notariat vom Bestattungsamt über den Todesfall informiert und leitet das Testament direkt ans Bezirksgericht weiter.
Beim Bezirksgericht erhalten Sie auch Antworten auf alle Fragen rund ums Erbrecht und können die Erbenbescheinigung bestellen. Die Formulare dazu finden Sie unter: Testamentseröffnung: Gerichte ZH
Hat der/die Verstorbene in Schwerzenbach gewohnt, kommt die Gemeinde für den überwiegenden Teil der Kosten auf. Kosten, die auf Wunsch der Angehörigen entstehen, z.B. für eine Spezialausführung des Sarges oder der Urne, Transport ins Ausland etc. werden weiterverrechnet. Ebenfalls müssen der Grabstein bzw. die Namenstafel beim Gemeinschafts- grab sowie der Grabunterhalt von den Angehörigen bezahlt werden.
Die Gräber werden durch die Gemeinde bepflanzt und gepflegt. Auf Wunsch können Sie mit der Gemeinde einen Grabunterhaltsvertrag für die gesamte Ruhefrist abschliessen. Wünschen Sie eine jährliche Rechnung, werden die Unterhaltsgebühren nach dem jeweilig geltenden Gebührentarif in Rechnung gestellt. Sowohl bei den Reihen- wie den Familiengräber besteht auch die Möglichkeit, diese selber zu pflegen.
Für das Aufstellen des Grabsteins ist eine Bewilligung nötig. Der Steinbildhauer muss vor Beginn der Ausführungsarbeiten dem Bestattungsamt ein Gesuch einreichen. Für das Auf- stellen des Grabsteins gibt es keine Wartefrist, da jedes Grab über einen festen Sockel für den Grabstein verfügt.
Uns ist bewusst, wie schwierig es ist, sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Ende auseinanderzusetzen. Macht man sich trotzdem frühzeitig Gedanken und spricht offen darüber, können Angehörige im Sinne des/der Verstorbenen handeln und es fällt ihnen leichter, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.
Ihre Wünsche können Sie auch in schriftlicher Form als Bestattungswunsch festhalten. Dabei handelt es sich um ein Schriftstück, welches kostenlos beim Bestattungsamt hinterlegt werden kann und worin Sie selbst bestimmen, was im Falle Ihres Todes zu veranlassen ist.
Formular des Bestattungswunsch als Download. Gerne stellen wir Ihnen das Formular per Post zu oder füllen es mit Ihnen zusammen aus.
Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung Sie nach einem schweren Unfall oder im Endstadium einer Krankheit wünschen und welche Sie nicht wünschen.
Sie stellen damit sicher, dass Ihr Wille als Patientin oder Patient am Ende Ihres Lebens auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können.
Sie sind nicht verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Die Verfügung ist persönlich und kostenlos. Sie können Sie zu jeder Zeit verfassen und ändern.
Das Vorgehen und Muster finden Sie zum Beispiel hier.
Informationen zu den Themen Testament, Erbe und Nachlass finden Sie hier.
Der Friedhof befindet sich an der Oberholzstrasse.
Die Friedhofanlage und die Gräber werden vom Friedhofgärtner zusammen mit der Abteilung Betriebsunterhalt unterhalten und bepflanzt. Für die Grabpflege durch die Gemeinde kann ein Grabunterhaltsvertrag abgeschlossen und die Gebühr für die ganze Ruhefrist bezahlt werden. Ohne Vertrag wird die Gebühr jährlich zum jeweils gültigen Gebührentarif in Rechnung gestellt.
Auf einem separaten Grabfeld ist es möglich, dass die Angehörigen die Gräber selber bepflanzen und pflegen.
Reihengräber für Erdbestattungen und Urnen
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist möglich, zwei weitere Urnen im Grab beizusetzen, die Ruhefrist verlängert sich dadurch nicht.
Der Grabunterhalt durch die Gemeinde kostet mit Grabvertrag für die ganze Ruhefrist Fr. 6'400.00 bei Erdgräbern und Fr. 5'400.00 bei Urnengräbern. Wird kein Grabvertrag abgeschlossen, werden die Kosten jährlich zum jeweils gültigen Gebührentarif verrechnet, Stand 2023 Fr. 350.00 pro Jahr für Erdgräber, Fr. 300.00 für Urnengräbern.
Gemeinschafsgrab
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Auf Wunsch kann an der Stehle eine Namenstafel angebracht werden. Die Kosten der Tafel betragen Fr. 700.00.
Auf dem Gemeinschafsgrab kann, abgesehen von der Bestattung, kein Blumenschmuck abgelegt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Familiengrab
Die Ruhefrist beträgt 60 Jahre. Es können bis zu drei Särge und mehrere Urnen beigesetzt werden.
Die einmalige Miete für ein Familiengrab (Grösse 6m2) beträgt Fr. 9'000.000. Zudem wird jährlich eine Pauschale für den allgemeinen Unterhalt wie Rasenmähen, bewässern etc. verrechnet, Stand 2023 Fr. 160.00. Wird das Grab durch die Gemeinde angepflanzt werden die Kosten für Material und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.
Kindergräber
Ruhefrist 40 Jahre.
Der Grabunterhalt durch die Gemeinde kostet mit Grabvertrag für die ganze Ruhefrist Fr. 4'800.00. Wird kein Grabvertrag abgeschlossen, werden die Kosten in den ersten 20 Jahren jährlich zum jweils gültigen Gebührentarif verrechnet, Stand 2023 Fr. 260.00
Weitere Auskünfte erteilt das Bestattungsamt Schwerzenbach