Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).
Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung (ca. 6 Monate vorher) der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Weitere Informationen und Formular-Download unter www.svazurich.ch
Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei bis sechs Monate vor Ihrem 64. (Frauen) bzw. 65. Geburtstag (Männer) anmelden. Das ist notwendig, weil die Ausgleichskassen nicht alle nötigen Informationen haben.
Angaben zur Frühpensionierung finden Sie hier.
Wer selbständigerwerbend tätig ist und sich bei der Ausgleichskasse anmelden möchte füllt nachfolgendes Formular aus. Die SVA Zürich prüft, ob die Kritererien für die Selbständigkeit erfüllt werden.
Wer dauernd Hilfe braucht, zum Beispiel beim Ankleiden oder bei der Körperpflege, erhält zur Altersrente Hilflosenentschädigung als Beitrag an die Pflege- & Betreuungskosten. Die Höhe hängt von der Stärke der im Alltag ständig benötigten Hilfe ab.
Wer die AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen bezieht und Hörgeräte oder andere Hilfsmittel braucht, erhält auf Antrag einen Beitrag an die Kosten.
Die Rentenvorausberechnung betrifft nur die 1. Säule (AHV/IV). Die voraussichtliche Rente wird gemäss Ihren eigenen Angaben berechnet. Die AHV- /IV-Rente kann erst verbindlich berechnet werden, bei Eintritt des Versicherungsfall (Alter, Tod, Invalidität).
Informationen zur IV finden Sie hier.
Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen und Beihilfe) können grundsätzlich von Personen beantragt werden, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, der IV, auf eine Hilflosenentschädigung oder während mindestens 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben.
Aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation wird berechnet, ob Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Anspruch und nicht um Fürsorgeleistungen.
Für die Ausrichtung der Ergänzujngsleistungen ist die SVA Zürich zuständig.
Kontaktangaben, Merkblätter und Anmeldeformulare finden Sie hier.