Feuerungskontrolle

Zuständige Abteilung: Bau & Liegenschaften

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften für Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.

Die Feuerungskontrolle wird durchgeführt von: Bruno Walliser, Hardstrasse 11, 8604 Volketswil, Tel. 044 945 08 87