Bedarfsabklärungsstelle Betreuung und Begleitung

Zuständige Abteilung: Spitex

Der Kanton Zürich hat mit den ergänzenden gesetzlichen Grundlagen in der Zusatzleistungsverordnung (ZLV), die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind, das Bedürfnis nach erschwinglichem Zugang zu Betreuung und Begleitung aufgegriffen.

Ältere Menschen mit bescheidenem Einkommen und Vermögen, welche Anspruch auf Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) haben, können dadurch länger in ihrem vertrauten Zuhause leben und haben Anspruch auf die Vergütung von Nichtpflegerische Leistungen.

Für eine Bedarfsabklärung wenden Sie sich bitte an die Spitex Schwerzenbach oder Fachstelle für das Alter der Gemeinde Schwerzenbach.

Für weitere Informationen zu Betreuungsleistungen:

Zusatzleistungsverordnung

 

Fachstelle für das Alter

Zuständig:

Fachstelle für das Alter
Babette Graf
Tel. 044 442 16 34
babette.graf(at)schwerzenbach.ch

Informationen und Beratung rund um das Alter

Eine gute Beratung ist entscheidend, um älteren Menschen und ihren Angehörigen in wichtigen Lebensfragen beizustehen. Die Fachstelle für das Alter der Gemeinde Schwerzenbach bietet umfassende Unterstützung und Informationen zu altersrelevanten Themen. 

Bei finanziellen Anliegen wie Ergänzungsleistungen können Sie sich an die Abteilung Soziales oder direkt an die Sozialversicherungsanstalt Zürich www. svazurich.ch wenden. Zögern Sie nicht, die angebotenen Hilfen in Anspruch zu nehmen – sie sind dafür da, Sie zu unterstützen!

Kostenverteilung der Pflegefinanzierung

Beim Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim wird der Anteil der Pflegekosten direkt an die Gemeinde und Krankenkasse verrechnet. Die Pauschalgebühr und Hotelleriekosten bezahlen die Bewohnenden selbst. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie die Ansprechperson der Institution oder die Fachstelle für das Alter bei der Gemeindeverwaltung Schwerzenbach.