Sozialhilfe

Zuständige Abteilung: Soziales

Wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend mit eigenen Mitteln sorgen kann, hat von Gesetz wegen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe. Die wirtschaftliche Hilfe soll das soziale Existenzminimum gewährleisten. Die finanzielle Hilfe richtet sich nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG) und nach den Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Weitere Grundlage zur Ausrichtung dieser Hilfe bilden zudem die „Geschäfts- und Kompetenzordnung“ sowie das „Interne Handbuch“ der Sozialbehörde. Über Anträge entscheidet die Sozialbehörde unter der Leitung des zuständigen Mitgliedes des Gemeinderates.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion.

Merkblatt Sozialhilfe

Informationen betreffend Anmeldung zur Sozialhilfe

Checkliste

Gesuchsformular Sozialhilfe