Gemeinderat, Amtsdauer 2022 - 2026, Veränderung Vizepräsidium
Der Gemeinderat hat sich bei der Konstituierung für die Amtsdauer 2022 – 2026 entschlossen, dass das Vizepräsidium für jeweils ein Jahr übernommen wird. Im ersten Amtsjahr der Legislatur hat Rahel Hofmann, im zweiten Esther Borra und im dritten Ivar Schmutz das Amt des Vizepräsidiums ausgeführt. Für das vierte Amtsjahr der aktuellen Legislatur wird Christiane Dasen das Vizepräsidium übernehmen.
Einzelinitiative "Errichtung einer Alkoholverbotszone an der Widumstrasse in Schwerzenbach" von Irina Kuznetsova, Bericht und Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung
Am 9. August 2025 reichte Irina Kuznetsova die Einzelinitiative «Errichtung einer Alkoholverbotszone an der Widumstrasse in Schwerzenbach» ein. Mit dieser Initiative soll der Gemeinderat beauftragt werden, die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Massnahmen zu schaffen, um die Zone um den Brunnen, die Sitzbänke und den Baumbestand an der Widumstrasse als permanente Alkoholverbotszone festzulegen. Eine klar ausgeschilderte und kontrollierte Alkoholverbotszone soll helfen, die Probleme wie Lärm, Konflikten, Störungen der öffentlichen Ordnung, Vandalismus und Sachbeschädigungen zu verringern, die Attraktivität des Ortes für alle zu erhalten und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
Eine solche Grundlage müsste in einem neuen Artikel in der Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde aufgenommen werden. An der Gemeindeversammlung vom 18. November 2025 haben die Stimmberechtigten vorerst nur darüber zu befinden, ob der Gemeinderat mit der Schaffung der rechtlichen Grundlagen beauftragt werden soll. Erst anlässlich einer zweiten Gemeindeversammlung wird dann definitiv darüber entschieden, ob an der Widumstrasse in Schwerzenbach eine Alkoholverbotszone errichtet werden soll.
Der Gemeinderat lehnt die vorliegende Einzelinitiative «Errichtung einer Alkoholverbotszone an der Widumstrasse in Schwerzenbach» ab. Ein dauerhaftes Alkoholverbot im öffentlichen Raum greift stark in die persönliche Freiheit ein und würde auch all jene Personen betreffen, die den Platz ordnungsgemäss und ohne Probleme nutzen. Zudem wäre die Durchsetzung eines solchen Verbots mit erheblichem Kontroll- und Kostenaufwand verbunden. Für Fälle von Lärm, übermässigem Alkoholkonsum, Sachbeschädigung oder Störungen der öffentlichen Ordnung bestehen bereits heute rechtliche Grundlagen, die es erlauben, gezielt gegen Missstände vorzugehen.
Gemeindeversammlung 18. November 2025, Festsetzung der Geschäftsliste
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwerzenbach werden auf Dienstag, 18. November 2025, 19.30 Uhr, zu einer Gemeindeversammlung in den Chimlisaal eingeladen (Reservedatum: Mittwoch, 19. November 2025, 19.30 Uhr). Die Geschäfte der Politischen Gemeinde wurden wie folgt festgelegt:
- Genehmigung Budget 2026 sowie Festsetzung Steuerfuss 2026
- Genehmigung Kinderbetreuungsverordnung
- Einzelinitiative Errichtung einer Alkoholverbotszone an der Widumstrasse von Irina Kuznetsova
Die ausführliche Berichterstattung und die detaillierten Unterlagen werden ab dem 27. Oktober 2025 auf www.schwerzenbach.ch elektronisch bereitgestellt. Verlangen Stimmbürger/innen dennoch die Unterlagen in Papierform, so können sie diese kostenlos anfordern.
Die entsprechenden Beschlüsse zur Sitzung finden Sie hier: Beschlüsse GR-Sitzung 29. September 2025
Für Medienanfragen steht zur Verfügung:
Martin Hermann, Gemeindepräsident
+41 79 379 07 98
