Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 23. August 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Thomas Kuhn, geb. 1977, Projektleiter Ingenieurbau, Zimikerried 8, FDP
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung der Gemeinde Schwerzenbach sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am
11. Oktober 2024, 13:00 Uhr
angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schwerzenbach hat. Die Kandidaten müssen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit bezeichnet werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 24. November 2024 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dokumente zum Herunterladen:
- Publikation Glattaler provisorische Wahlvorschläge