Sperrgut

Sperrgut bis max. 25 kg Gewicht oder 150 cm Länge. Brennbare Gegenstände, die nicht im Kehrichtsack Platz haben, können Sie mit Sperrgutmarken frankieren und der Kehrichtabfuhr mitgeben. Sperrgutmarken erhalten Sie im Gemeindehaus. Für grössere Sperrgutabfälle ist die Firma K. Müller AG, Tel. 044 878 10 30 zuständig.

Bei Neukauf:
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.