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Wassergebühren und Klärgebühren 2023

| Amtliches + Bauausschreibungen

Der Gemeinderat hat die Wassergebühren und die Klärgebühren rückwirkend für 2023 festgelegt.

Wassergebühren 2023

Mit Beschluss vom 20. November 2023 hat der Gemeinderat – in Anwendung von Art. 47 Abs. 3 des Reglements über die Wasserversorgung vom 28. November 2014 – die Gebühren für das Jahr 2023 rückwirkend wie folgt festgelegt:

GebührenartKosten
Mengengebühr pro KubikmeterFr.   0.80
Grundgebühr pro Einzelanschluss bzw. pro WohnungFr.  40.00
Industriebetriebe 5 Grundgebühren à Fr. 40.00Fr. 200.00
Grundgebühr Wasserbezüge ab HydrantFr.  40.00

 

 Die Mengengebühr und die Grundgebühren sind mehrwertsteuerpflichtig zum Satz von 2,5 %.

Der detaillierte Beschluss liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Klärgebühren 2023

Mit Beschluss vom 20. November 2023 hat der Gemeinderat – in Anwendung von Art. 27 der Siedlungsentwässerungsverordnung vom 24. Juni 2016 – die Benutzungsgebühren für das Jahr 2023 rückwirkend wie folgt festgesetzt:

GebührenartKosten 
Mengengebühr pro m3 WasserverbrauchFr. 1.20
Grundgebühr pro m2 gewichtete BezugsflächeFr. 0.50

Die Benutzungsgebühren sind mehrwertsteuerpflichtig zum Satz von 7,7 %.

Der detaillierte Beschluss liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.

 

Foto von Silvan Schupisser auf Unsplash

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