Mit Beschluss vom 20. November 2023 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 25 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schwerzenbach, die überarbeitete Fassung des Organisations- und Geschäftsreglements der Politischen Gemeinde genehmigt. Das revidierte Organisations- und Geschäftsreglement tritt nach der amtlichen Publikation oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft.
Das detaillierte Organisations- und Geschäftsreglement liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie das neue Organisations- und Geschäftsreglement sowie die Anpassungen (alt / neu) in den unten angefügten Dokumenten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.