Mit Beschluss vom 20. November 2023 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 5 und 6 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Schwerzenbach, die überarbeitete Fassung des Gebührentarifs der Politischen Gemeinde genehmigt. Der revidierte Gebührentarif tritt nach der amtlichen Publikation oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft.
Der detaillierte Gebührentarif liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie den neuen Gebührentarif sowie die Anpassungen (alt / neu) in den unten angefügten Dokumenten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.