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Der Gemeinderat Schwerzenbach ist mit der geplanten Sanierung der Ortsdurchfahrt nicht einverstanden

| Aus dem Gemeinderat

Medienmitteilung des Gemeinderates

Das kantonale Tiefbauamt plant die Ortsdurchfahrt zu sanieren und zu optimieren. Das Projekt liegt jetzt öffentlich auf und bis zum 18. Dezember 2023 können Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung erhoben werden. Der Gemeinderat hat dies getan. 

Der Sanierungsbedarf der Ortsdurchfahrt Schwerzenbach ist augenscheinlich gegeben. Der Gemeinderat begrüsst es sehr, dass der Kanton gleichzeitig mit dem Sanierungsprojekt eine generelle Verbesserung der Situation mit einem Betriebs- und Gestaltungskonzept anstrebt. Insbesondere unterstützt der Gemeinderat die formulierten Planungsziele: 

  • Vereinigung der unterschiedlichen Ansprüche an den Strassenraum
  • Einführung Geschwindigkeitsreduktion für die verbesserte Verkehrsabwicklung
  • Aufwertung des Strassenraums für den Langsamverkehr
  • Lückenschliessung des Radwegnetzes
  • Hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Dorf

Bei der genaueren Begutachtung des Projekts haben sich aber aus der Sicht des Gemeinderates kritische Punkte gezeigt. Generell wird dem Aspekt der «Ortsdurchfahrt» im Sinne einer Zentrumszone zu wenig Rechnung getragen. Das Projekt scheint dem Gemeinderat mancherorts überdimensioniert und kompliziert. So zum Beispiel ist ausgerechnet im Abschnitt bei der Schulanlage die Strasse weiterhin für Tempo 50 signalisiert und ausgebaut. Der Einlenker bei der Gfennstrasse soll gemäss Projekt übermässig verbreitert werden – eine Einladung für unerwünschten Schleichverkehr. Ebenfalls zu wenig verbessert wurde mancherorts die Veloführung und die Situation für die Fussgängerinnen und Fussgänger. In der Gesamtheit vermag das vorliegende Projekt aus der Sicht des Gemeinderates die Anforderungen aus den Nutzungen des Raumes sowie der aufgestellten Planungsziele noch nicht ausreichend zu erfüllen. Der Gemeinderat setzt sich für eine durchgängiges Tempo 30 ein und hat weitere kritische Punkte in seiner Stellungnahme festgehalten. 

Das kantonale Projekt liegt noch bis zum 18. Dezember 2023 auf. Bis dahin kann die breite Bevölkerung ihre Einwendungen anbringen (§ 13 Strassengesetz). In einem späteren Verfahrensschritt ist die Möglichkeit der Einsprache den direkt Betroffenen vorbehalten. 

Die Projektunterlagen des Kantons können hier eingesehen werden: Projektunterlagen Kanton 
Die Stellungnahme des Gemeinderates finden Sie in der unten angefügten Datei. 

Gemeinderat Schwerzenbach
Schwerzenbach, 1. Dezember 2023

Für Medienanfragen steht zur Verfügung
Martin Hermann, Gemeindepräsident, +41 79 379 07 98

 

Foto von Selinawas auf Unsplash

 

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