Steuerausscheidungen

Zuständige Abteilung: Steuern

Bei Fragen zur Inventarisation / Steuererklärung nach Todesfall wenden Sie sich bitte an Renate Disler, Telefon 044 826 70 26 oder renate.disler(at)schwerzenbach.ch

Wenn jemand über Liegenschaften, Betriebe (Zweigniederlassungen juristische Personen) oder Geschäftsbetriebe (selbstständiger Erwerb) in einer zürcherischen Gemeinde verfügt, aber in einer anderen zürcherischen Gemeinde, einem anderen Kanton oder im Ausland wohnt, wird eine sogenannte Steuerausscheidung vorgenommen. Mit der Steuerausscheidung werden die Einkünfte und Abzüge sowie die Vermögenswerte und Schulden einer Person auf die Gemeinden (interkommunale Steuerausscheidung), Kantone (interkantonale Steuerausscheidung) bzw. Staaten (internationale Steuerausscheidung) aufgeteilt.

Mögliche Gründe für eine Steuerausscheidung:

- Besitz einer Liegenschaft

- Selbstständige Erwerbstätigkeit

- Zweigniederlassungen juristischer Personen mit Sitz in anderen Gemeinden, Kantonen oder im Ausland

Interkommunale Steuerausscheidung

Personen, die in einer zürcherischen Gemeinde einen Geschäftsbetrieb (selbstständiger Erwerb) oder eine Betriebsstätte (Zweigniederlassung) führen, ihren Wohnsitz aber in einer anderen zürcherischen Gemeinde haben, unterliegen einer Steuerausscheidung.

Gleiches gilt auch für Personen mit Grundeigentum in einer zürcherischen Gemeinde und Wohnsitz in einer anderen zürcherischen Gemeinde.

Interkantonale/Internationale Steuerausscheidung

Personen, die in der Gemeinde Schwerzenbach einen Geschäftsbetrieb (selbstständiger Erwerb) oder eine Betriebsstätte (Zweigniederlassung) führen, ihren Wohnsitz aber in einem anderen Kanton oder im Ausland haben, unterliegen einer interkantonalen/internationalen Steuerausscheidung (sekundäre Steuerpflicht).

Gleiches gilt auch für Personen mit Grundeigentum in der Gemeinde Schwerzenbach und Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland.