Informationen zur Stimmabgabe

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste

Die Einwohnerdienste bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis 3 Wochen vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten.

Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Schaufenster beim Gemeindehaust ausgehängt und in den amtlichen Publikationsorganen (nur bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen) sowie im Internet publiziert.

Stimmabgabe an der Urne

Die Adressen des Stimmlokals sowie die Öffnungszeiten sind auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises aufgeführt.

Sie können Ihre Stimme bereits in der Woche vor der Abstimmung am Schalter der Einwohnerdienste abgeben. 

Bitte nehmen Sie für die Stimmabgabe den unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die Stimm- oder Wahlzettel mit.

 

Stellvertretung

Die Stellvertretenden müssen gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben. Stellvertretung ist für höchstens zwei weitere in Schwerzenbach stimmberechtigte  Personen möglich. Die vertretene Person muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben, können Sie uns dieses zustellen. Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie dieses.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Verschliessen Sie das vorfrankierte Couvert. Dabei dient der Stimmrechtsausweis gleichzeitig als Adressierung für den Rückversand. Das Couverst bitte rechtzeitig zur Post bringen (spätestens am Dienstag vor der Abstimmung) oder direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werden.

 

Beschädigtes Stimmkuvert

Sollte Ihr Stimmkuvert durch den Transport oder beim Öffnen so beschädigt worden sein, dass es nicht mehr zur Rücksendung des Stimmmaterials verwendet werden kann, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Ersatzkuvert beziehen.

Alternativ dazu können Sie auch ein neutrales Rücksendekuvert verwenden. Beschriften Sie dieses bitte mit der Rücksendeadresse (siehe Stimmrechtsausweis). Zudem bitten wir Sie, das Rücksendekuvert zu frankieren (portofreie Rücksendung in diesem Fall nicht möglich).

 

Nichterhalt oder Verlust der Stimmunterlagen

Das Stimmkuvert wird Ihnen mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahlwochenende zugestellt.

Bei Nichterhalt oder unvollständigen Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit den Einwohnerdienste auf. Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.

 

E-Voting

Wahlen und Abstimmungen via Internet sind in Schwerzenbach aufgrund der kantonalen Vorgaben noch nicht möglich.