Einbürgerung

Möchten Sie sich in der Schweiz einbürgern lassen?

Zuständige Abteilung: Präsidiales

 

Ordentliche Einbürgerung

Ab dem 1. Januar 2023 werden die Einbürgerungsgesuche für das ordentliche Verfahren ausschliesslich nur noch in digitaler Form behandelt.

Sie möchten das Gesuch für eine ordentliche Einbürgerung stellen? Bitte melden Sie sich online an, damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann.
Unter dem Link Checkliste finden Sie alle nötigen Informationen betreffend dem ordentlichen Einbürgerungsverfahren.

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund zuständig. Sie finden hier die Voraussetzungen dafür.

Hier erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Benötigen Sie Hilfe?

Die Lernstube Dübendorf hilf Ihnen beim Ausfüllen der Online Anmeldung. Für diverse Sprachkurse, Prüfungen oder Vorbereitungen wenden Sie sich bitte an die WBK.

Preis: Gebührentarif Abschnitt V Art. 34ff

 

Hinweis: Neues Gesetz im Kanton Zürich ab Juli 2023