Müssen Sie nachweisen, dass Sie handlungsfähig sind und keinen Beistand haben?

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste

Wenn Sie im Verkehr mit Banken oder Behörden nachweisen müssen, dass Sie nicht bebeiständet sind, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Sie können das Dokument telefonisch oder über den Onlineschalter bestellen oder direkt am Schalter beziehen (bitte bringen Sie dazu einen Ausweis mit). Online oder telefonisch bestellte Dokumente stellen wir Ihnen innert 1-2 Arbeitstagen zusammen mit der Rechnung zu.

Preis: Fr. 30.00