Beglaubigung

Sie benötigten eine beglaubigte Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie eines Dokuments?

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Das Betreibungs- und Gemeindeammannamt beglaubigt Unterschriften und Kopien.

Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss sich der Gesuchsteller beim Betreibungsamt mit einem amtlichen Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) ausweisen. Die zu beglaubigende Unterschrift kann im Voraus oder in Anwesenheit des Gemeindeammannes geleistet werden.

Auch das Notariat ist berechtigt, Unterschriften oder Kopien zu beglaubigen.