Benötigen Sie eine Bestätigung, ob Sie Sozialhilfe bezogen haben?

Zuständige Abteilung: Soziales

Vor allem im Zusammenhang mit der Erteilung der Niederlassungsbewilligung wird eine Bestätigung benötigt, ob und wenn ja in welchem Umfang, Sozialhilfe bezogen wurde. 

Sie können die Bestätigung telefonisch oder via Onlineschalter bestellen und erhalten sie dann zusammen mit der Rechnung per Post. 

Preis: Fr. 20.00