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Aus dem Gemeinderat

Medienmitteilung der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024

Teilrevision des Gesetzes über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) – Stellungnahme  
Die Direktion der Justiz und des Innern hat ein Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) eröffnet. Die Gemeinde Schwerzenbach schliesst sich der Vernehmlassungsantwort des Verband Zürcher Einwohnerkontrollen (VZE) an, der verschiedene Präzisierungen und Ergänzungen beantragt.

Gemeindegutsrechnung 2023 – Genehmigung 
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2023 genehmigt. Die Zahlen für das Jahr 2023 präsentieren sich wie folgt: 

Erfolgsrechnung

Rechnung 2023

Budget 2023

Total AufwandFr.    21'642'844.28Fr. 22'268'450.00
Total ErtragFr.    23'632'093.18Fr. 21'970'900.00
Ergebnis+ Fr. 1’989'248.90- Fr.  297'550.00
Investitionsrechnung 
Verwaltungsvermögen 

Rechnung 2023

Budget 2023

Total Ausgaben Fr. 2'435'435.86Fr. 2'796'000.00
Total Einnahmen Fr. 2’055'158.45Fr. 1’005'000.00
NettoinvestitionFr.     380'277.41Fr. 1'791'000.00
Investitionsrechnung 
Finanzvermögen 

Rechnung 2023

Budget 2023

Total Ausgaben Fr.  -12'456.10Fr. 0.00
Total EinnahmenFr.   19'651.00Fr. 0.00
NettoinvestitionFr. - 32'107.10Fr. 0.00

 

Das Eigenkapital von Fr. 18'743'676.52 per 31. Dezember 2022 hat sich durch den Ertragsüberschuss von Fr. 1'989'248.90 auf Fr. 20‘732‘925.42 per 31. Dezember 2023 erhöht. Die detaillierte Jahresrechnung wird im Zusammenhang mit der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 zur gegebenen Zeit veröffentlicht.

Pro Senectute – Gemeindebeitrag 2024
Der Gemeinderat hat die Ausrichtung des Gemeindebeitrages für das Jahr 2024 in der Höhe von Fr. 4‘000.00 an die Pro Senectute Ortsvertretung Schwerzenbach bewilligt. Der Gemeinderat spricht den engagierten Mitgliedern der Pro Senectute Ortsvertretung Schwerzenbach seinen besten Dank für ihr grosses Engagement zugunsten der älteren Bevölkerung von Schwerzenbach aus.

Schützenhaus – Überarbeitung Reglement
Das aktuelle Reglement für die Vermietung der Schützenstube wurde auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Das Reglement entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und musste in verschiedenen Punkten angepasst werden. Das neue Reglement finden Sie hier (Verlinkung).

Öffnungszeiten Gemeindehaus – Anpassung 
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass die Bevölkerung von Schwerzenbach auf eine gut funktionierende und dienstleistungsorientierte Verwaltung zählen kann. Aufgrund einer Erhebung und einem Vergleich werden die Schalterzeiten der Gemeindeverwaltung angepasst.

Neben der Erbringung von Dienstleistungen oder Beratungen am Schalter sind die Mitarbeitende immer stärker auf Zeitfenster für interne und externe Sitzungen, sowie für Projektarbeit angewiesen. Zudem nehmen die Schalterkontakte laufend ab. Aus diesem Grund stehen die Mitarbeitenden am Dienstag- und Donnerstagnachmittag nur noch auf Terminabsprache zur Verfügung. Die übrigen Schalterzeiten werden kundenorientiert angesetzt, so dass auch am frühen Morgen, über Mittag und am späteren Abend der Gang zur Gemeinde möglich ist. Ausserdem sind wir bemüht, immer mehr Verwaltungsprozesse digital anzubieten. Ab dem 6. Mai 2024 gelten im Gemeindehaus folgende neue Öffnungszeiten: 

WochentagBisherNeu
Montag08.00 – 11.30            14.00 – 18.30 08.00 – 11.30             
13.30 – 18.30
Dienstag08.00 – 11.30            14.00 – 16.3008.00 – 11.30 
nach Vereinbarung         
Mittwoch 08.00 – 11.30            14.00 – 16.30 08.00 – 11.30         
13.30 – 16.30
Donnerstag 08.00 – 11.30            14.00 – 16.30 08.00 – 11.30 
nach Vereinbarung         
Freitag07.00 – 14.00 07.30 – 14.00             

 

 

 

 

 

 

 

Selbstverständlich sind weiterhin Termine ausserhalb der Schalterzeiten nach Absprache möglich. Kontaktieren Sie hierzu bitte direkt die gewünschte Abteilung. Zudem empfehlen wir Ihnen für umfassendere Dienstleistungen (bspw. Bestattungsgespräche, Beratungen Grundstückgewinnsteuern) auch während den ordentlichen Öffnungszeiten vorgängig mit der entsprechenden Abteilung in Kontakt zu treten, damit die zuständigen Personen verfügbar sind und sich allenfalls bereits vorbereiten können. Des Weiteren können viele Dienstleistungen auch über unseren Online-Schalter bezogen werden. Zudem werden in der Bibliothek neu auch Sperrgut- sowie Grüngutmarken verkauft. Der Gemeinderat ist sich sicher, dass mit der Anpassung der Öffnungszeiten die Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung spürbar verbessert werden kann.

Chimlisaal – Überarbeitung Reglement 
Das aktuelle Reglement für die Vermietung des Gemeindesaals im Chimli-Märt wurde auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Das Reglement entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und musste in verschiedenen Punkten angepasst werden. Das neue Reglement finden Sie hier (Verlinkung).

Haltestelle Gemeindehaus – Grundsatzentscheid  
Im Zusammenhang mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept «Ortsdurchfahrt» hat die VBZ angeregt, die optionale Haltestelle Gemeindehaus bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. An einer Besprechung mit dem zuständigen Planungsbüro, der VBZ sowie Vertreter des Gemeinderates Schwerzenbach wurde diese Option nochmals eingehend diskutiert. Der Gemeinderat hat im Rahmen eines Grundsatzentscheides festgehalten, dass auf die jetzige Realisierung der Haltestelle Gemeindehaus verzichtet werden kann. Das Kosten/Nutzenverhältnis ist aus Sicht des Gemeinderates nicht gegeben, insbesondere aufgrund der Nähe zum Bahnhof. Zudem ist eine spätere Nachrüstung – bei Bedarf – sowohl baulich als auch fahrplantechnisch in einem vertretbaren Rahmen realisierbar.

Die entsprechenden Beschlüsse zur Sitzung finden Sie hier: Beschlüsse GR-Sitzung 18. März 2024

Für Medienanfragen steht zur Verfügung:
Martin Hermann, Gemeindepräsident
+41 79 379 07 98

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