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Aus dem Gemeinderat

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Medienmitteilung der Gemeinderatssitzung

Gemeindeversammlung – Festsetzung der Geschäftsliste

Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Schwerzenbach werden auf Mittwoch, 15. November 2023 und Freitag, 17. November 2023, jeweils 19.30 Uhr, zu zweien Gemeindeversammlungen in den Chimlisaal eingeladen. Dabei hat der Gemeinderat die Geschäftsliste wie folgt festgelegt:

Mittwoch, 15. November

  • Vorberatung Erhöhung der Beteiligung an der geplanten Aktienkapitalerhöhung der Spital Uster AG
  • Budget 2024 sowie Festsetzung Steuerfuss 2024

Freitag, 17. November

  • Einführung Tempo 30 in den Quartierstrassen
  • Sanierung der Zielackerstrasse
  • Totalrevision der Abfall- und Entsorgungsverordnung
  • Wasserringleitung Haufländer/Eigenacher/Gfennstrasse – Genehmigung Kreditabrechnung

Die ausführliche Berichterstattung und die detaillierten Unterlagen werden ab dem 30. Oktober 2023 auf www.schwerzenbach.ch elektronisch bereitgestellt. Verlangen Stimmbürger*innen dennoch die Unterlagen in Papierform, so können sie diese kostenlos anfordern.

Kanalisation Zweckverband VSFM – Budget 2024 

Vom Zweckverband Kläranlage VSFM liegt das Budget für das Jahr 2024 vor. Die Erfolgsrechnung 2024 rechnet mit folgendem Aufwand / Ertrag:

GesamtaufwandFr. 3'266'200.00
Gesamtertrag Fr.     711'100.00
Aufwandüberschuss 2024 z.L. VerbandsgemeindenFr. 2'555'100.00

 

 

 

 

Das Budget 2024 weist gegenüber dem Budget 2023 einen um rund Fr. 71‘000.00 höheren Aufwandüberschuss auf. Die Einnahmen sinken markant (minus Fr. 190'000.00, minus 21,2 %). Hauptgrund für die Reduktion ist der geplante Wegfall der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für den vom Blockheizkraftwerk produzierten Strom (minus Fr. 200’000.00). Die Ausgaben reduzieren sich zwar um 3,5 % (minus Fr. 120'000.00), können aber den Ausfall der kostendeckenden Einspeisevergütung nicht kompensieren.

Der Gemeinderat bewilligte den voraussichtlichen Kostenanteil der Gemeinde Schwerzenbach in der Höhe von Fr. 344'938.00 (Gemeinde-Anteil 13.5 %).

Genehmigung der Bauabrechnung «Neugestaltung des Bushofs»

Für die Neugestaltung des Bushofs Schwerzenbach bewilligte die Gemeindeversammlung für den Bushof, die Velostation sowie für die Wasserleitung Abschnitt Bahnstrasse in den Jahren 2015 und 2016 verschiedene Investitionsbruttokredite. Die bewilligten Kredite wurden nicht im vollen Umfang beansprucht. Der Vergleich der effektiven Bruttobaukosten und der bewilligten Kreditsummen zeigt folgende Kreditunterschreitungen:

Neugestaltung Bushof (TOTAL)
Umgestaltung Bushof, Projektwettbewerb und Realisierung
Gemeindeversammlung, 26.06.2015  Fr. 5'052'000.00
Gemeindeversammlung, 24.06.2016 Fr. 800'000.00
Bauabrechnung vom 16.07.2020 - Fr. 5’539'446.50
KreditunterschreitungFr. 312'553.50
Velostation
Gemeindeversammlung, 26.06.2015Fr.  237'000.00
Bauabrechnung vom 16.07.2020Fr. 156'825.20
KreditunterschreitungFr. 80'174.80
Wasserleitung Abschnitt Bahnstrasse
Gemeindeversammlung, 24.06.2016Fr. 140'000.00
Bauabrechnung vom 16.07.2020- Fr. 125'967.30
Kreditunterschreitung    Fr. 14'032.70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die tieferen Baukosten sind darauf zurückzuführen, dass bei der Ausschreibung der Aufträge teils günstigere Angebote eingingen, als dies bei der Projektierung angenommen wurde. Zudem konnte von den guten Bauabklärungen profitiert werden, so dass während der Umbauphase keine unerwarteten Mängel zum Vorschein kamen.

Die Nettobaukosten für die Gemeinde Schwerzenbach setzen sich wie folgt zusammen:

Nettobaukosten - ANTEIL SCHWERZENBACH
Neubau BushofFr. 1'384'861.65
Neubau VelostationFr.  78'412.60
Wasserleitung Abschnitt Bahnstrasse Fr. 125'967.30
Gutschrift SBB Velostation (50 %)- Fr. 30'000.00
Gutschrift Baudirektion Instandsetzung Bahnstr.- Fr.  212'500.00
Gutschrift Beiträge Bund und Kanton - Fr. 625'401.65
NettobaukostenFr. 721'339.90

 

 

 

 

 

 

Neben der Genehmigung der Bauabrechnung hat der Gemeinderat auch die Verteilung der Bundes- und Kantonsbeiträge sowie die Schlussrechnung an die Partnergemeinden genehmigt. 

Einführung von Tempo 30

Die Gemeindeversammlung hat mit Beschluss vom 18. Juni 2021 im kommunalen Richtplan die Einführung von Tempo 30 festgelegt. Das Ziel ist es, den Verkehr zu beruhigen und so Sicherheit und Wohnqualität in den Quartieren zu erhöhen. Aufgrund von Messungen und einer umfassenden Analyse wurden nun die nötigen Massnahmen ermittelt, um dieses Ziel zu erreichen. Für die Realisierung dieser Massnahme wird der Gemeindeversammlung beantragt, den Kredit in der Höhe von Fr. 212'000.00 zu genehmigen.

Anlässlich der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung vom 15. November werden weitere Informationen publiziert.


Der Gemeinderat hat weiter:

  • Der Gemeinde Greifensee eine Stellungnahme ohne Einwendungen zum Gestaltungsplan «Sagi-Areal» abgegeben
  • Den Kredit für die Zustandsanalyse sowie Projektdefinition des Familienzentrums in der Höhe von Fr. 70'000.00 bewilligt
  • Den Kredit für die Standortevaluation des Feuerwehrgebäudes und des Werkhofs in der Höhe von Fr. 52'000.00 bewilligt
  • Den Kredit für die Projektierung «neues Raumkonzept im Gemeindehaus» in der Höhe von Fr. 23'000.00 bewilligt
  • Den Kredit für diverse Strassenunterhalts- und Reparaturarbeiten in der Höhe von Fr. 60'000.00 bewilligt
  • Das Qualitätssicherungs-Handbuch 2023 für die Wasserversorgung genehmigt

 

Für Medienanfragen steht zur Verfügung:

Martin Hermann, Gemeindepräsident
+41 79 379 07 98

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