Drittmeldepflicht Vermieter

Sie vermieten in Schwerzenbach eine Wohnung oder ein Zimmer?

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste

Als Vermieter oder Logisgeber sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten die Zu- und Wegzüge Ihrer Mieter zu melden. Dies gilt auch, wenn bei Ihnen ein Familienmitglied oder ein Freund einzieht, unabhängig davon, ob die Person Miete zahlen muss oder nicht.

Sie können die Meldung direkt online über www.drittmeldung.ch vornehmen.