Baubewilligungsverfahren

Baubewilligung

Zuständige Abteilung: Bau und Liegenschaften

Für das Erstellen oder Umbauen von Bauten benötigen Sie eine Baubewilligung. Wir zeigen Ihnen auf, was es bis zum Start eines Bauvorhabens alles braucht und wie die Umwelt zu schützen ist: Informationen zu Baubewilligungen und Bauvorschriften Energie.

Formulare für die Baueingabe: Formular

Planbestellungen: Gossweiler Ingenieure 

Grundbuchauszug bestellen: Grundbuchamt Dübendorf 

Weitere Formulare

Begehren um Zustellung baurechtlicher Entscheide

Die Gemeinde publiziert das eingereichte Bauvorhaben im kantonalen Amtsblatt sowie im Publikationsorgan der Gemeinde. Zusätzlich legt sie die Gesuchsunterlagen während 20 Tagen öffentlich auf. Das heisst, Interessierte können die Pläne bei der Baubehörde einsehen. Während der dreiwöchigen öffentlichen Auflage können Dritte (z.B. Nachbarn) den baurechtlichen Entscheid verlangen. Dies ist eine Voraussetzung, um später Rekurs zu erheben. Die Gemeinde teilt der Bauherrschaft mit, ob der baurechtliche Entscheid verlangt wurde.

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