Visum für Besuchsaufenthalt

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate in die Schweiz einladen?

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste

Bitte kontaktieren Sie als erstes die schweizerische Auslandvertretung im Land, in dem Ihr Gast wohnt. Dort bekommen Sie alle Informationen und Unterlagen.

Verpflichtungserklärung

Die Botschaften können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person selber nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt. Damit verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise), die durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen könnten, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.00 zu übernehmen.

Wenn eine Verpflichtungserklärung nötig ist, erhalten Sie das Formular von der Botschaft, bei der das Visumgesuch eingereicht wurde. Die Einwohnerdienste müssen prüfen, ob Sie in der Lage sind, die nötige Garantiesumme aufzubringen. Der Entscheid, ob ein Visum erteilt wird, wird dann vom Migrationsamt getroffen und innert 3 Wochen der Botschaft mitgeteilt.

Bitte kommen Sie mit folgenden Unterlagen bei den Einwohnerdiensten vorbei:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular Verpflichtungserklärung (Ehepaare haften gemeinsam, es benötigt somit die Unterschrift von beiden)
  • Ausweis
  • Betreibungsauszug der letzten zwei Jahre
  • Reiseversicherung mit einer Deckung von Fr. 50'000.00/ € 30'000.00
  • Nachweis von Barvermögen über Fr. 50'000.00 (Bankauszüge etc.)
  • oder Nachweis eines Bruttoeinkommens von durchschnittlich Fr. 5'000.00 in den letzten drei Monaten (Lohnabrechnungen)

Eine negative Stellungnahme erfolgt, wenn kein entsprechendes Vermögen oder Einkommen nachgewiesen werden kann, Einträge im Betreibungsregister bestehen oder Sozialhilfe bezogen wird. Alle definitiv veranlagten Steuern müssen bezahlt sein.

Preis: Fr. 60.00

Visum für Besuchsaufenthalt