Wegzug

Sie sind aus Schwerzenbach weggezogen?

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste

Sie verlassen die Gemeinde Schwerzenbach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte melden Sie Ihren Wegzug innerhalb Schwerzenbachs innert 14 Tagen persönlich oder via «eUmzug». Die Anmeldung am neuen Ort ist erst nach der Abmeldung in Schwerzenbach möglich. Beim eUmzug erfolgen mit der Abmeldung auch die Anmeldung in der neuen Gemeinde. 

Bitte bringen Sie für die Abmeldung am Schalter einen amtlichen Ausweis mit. Bei der Abmeldung via eUmzug halten Sie bitte die Dokumente für die Anmeldung in der neuen Gemeinde bereit.

Falls Sie in Schwerzenbach einen Heimatschein hinterlegt haben leiten wir diesen an Ihre neue Wohngemeinde weiter. 

Wegzug in Ausland

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, nehmen Sie bitte mindestens einen Monat vor dem Wegzug mit der Abteilung Steuern in Verbindung um die Unterlagen für die Steuererklärung zu erhalten.

Sobald im Zusammenhang mit den Steuern alles geregelt ist, können Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Abmeldebestätigung aus.

Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) verlieren diese mit dem definitiven Wegzug ins Ausland. Es besteht die Möglichkeit, eine Aufrechterhaltung der Bewilligung für maximal vier Jahre zu beantragen, um bei einer allfälligen Rückkehr in die Schweiz die Niederlassungsbewilligung wieder zu erhalten. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Migrationsamt Zürich, falls Sie dies in Anspruch nehmen möchten. Sobald Sie sich abgemeldet haben, kann keine Aufrechterhaltung mehr beantragt werden.