Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage nach dem Zuzug persönlich oder via «eUmzug» an. Bitte beachten Sie, dass bei einem Kantonswechsel von Drittstaatsangehörigen oder einem Zuzug aus dem Ausland immer eine persönliche Vorsprache aller zuziehenden Personen am Schalter der Einwohnerdienste nötig ist.
Eine Anmeldung am Schalter ist erst nach der Abmeldung in der vorherigen Wohngemeinde möglich. Beim eUmzug erfolgen mit der Anmeldung auch direkt die Abmeldung in der vorherigen Gemeinde.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland beantragen Sie gleichzeitig die Aufenthaltsbewilligung. Die Einwohnerdienste nehmen die entsprechenden Unterlagen entgegen und leiten sie zusammen mit dem Aufenthaltsgesuch ans Migrationsamt Zürich weiter.
Für die Ausweisbeantragung werden folgende Dokumente benötigt:
Bitte melden Sie Ihre schulpflichtigen Kinder so schnell wie möglich beim Schulsekretariat an (auch dann, wenn Ihr Kind z.B. das Gymnasium oder eine Privatschule besucht). Die Kontaktangaben der Schulverwaltungen finden Sie in der Rubrik Schule und Bildung.
Bitte melden Sie Ihre neue Adresse bei der Post (Postnachsendung) und denken Sie auch an die Meldung an Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Abos, Strassenverkehrsamt (inkl. Wechsel der Autonummer bei Neuzuzug in den Kanton Zürich) etc.
Die Stromversorgung läuft über das EKZ Zürich. Grundsätzlich sollte das EKZ bereits vom Vormieter/Eigentümer oder der Verwaltung über den Wechsel informiert worden sein.
Preis: Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person.
Die Gebühren des Migrationsamtes variieren je nach Ausweisart und früherem Wohnort.