Wochenaufenthalt
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Wer sich länger als drei Monate in Schwerzenbach aufhält, ohne seine Niederlassung in einer anderen Schweizer Gemeinde aufzugeben, muss sich in Schwerzenbach als Wochenaufenthalter anmelden. Dies betrifft folgende Personen:
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung:
Erwerbstätige Für erwerbstätige Personen, die sich unter der Woche für die Arbeit in Schwerzenbach aufhalten und an den Wochenenden oder freien Tagen regelmässig in die Niederlassungsgemeinde zurückkehren, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Wochenaufenthalt bewilligt werden. Für den Entscheid, ob die Voraussetzungen für den Wochenaufenthalt gegeben sind oder ob sich der Lebensmittelpunkt in Schwerzenbach befindet, zählen subjektive Kriterien, die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung. Ein Wochenaufenthalt ist zudem immer nur vorübergehend und wird jährlich neu geprüft. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung mit uns Kontakt auf, um abzuklären, ob in Ihrem Fall ein Wochenaufenthalt gewährt werden kann. Preis: Fr. 100.00
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