Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zuständige Abteilung: Zusatzleistungen zur AHV/IV (SVA Zürich) Für die Zusatzleistungen ist die SVA Zürich zuständig. SVA Zürich Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen und Beihilfe) können grundsätzlich von Personen beantragt werden, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, der IV, auf eine Hilflosenentschädigung oder während mindestens 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben. Aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation berechnen wir, ob Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Anspruch und nicht um Fürsorgeleistungen.
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