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Gemeinde Schwerzenbach

Zusatzleistungen zur AHV/IV


Für die Zusatzleistungen ist die SVA Zürich zuständig.

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
Tel 044 448 50 00
info@svazurich.ch
Homepage

Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen und Beihilfe) können grundsätzlich von Personen beantragt werden, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, der IV, auf eine Hilflosenentschädigung oder während mindestens 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben.

Aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation berechnen wir, ob Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Anspruch und nicht um Fürsorgeleistungen.


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