Abmeldung
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Sie verlassen die Gemeinde Schwerzenbach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage nach dem Wegzug persönlich oder via eUmzug ab. Abmeldung am Schalter Bitte bringen Sie einen Ausweis mit. Von Schweizer Staatsangehörigen benötigen wir zudem den Schriftenempfangsschein. Abmeldung via eUmzug Sie können sich bequem online in Schwerzenbach abmelden. Falls die neue Gemeinde ebenfalls beim eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung dort im gleichen Schritt. Den Heimatschein von Schweizer Staatsangehörigen werden wir direkt an Ihre neue Wohngemeinde schicken. Wegzug ins Ausland Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie, sich frühzeitig (mindestens einen Monat vor dem Wegzug) mit der Abteilung Steuern in Verbindung zu setzen, um die Unterlagen für die Steuererklärung zu erhalten. Sobald im Zusammenhang mit den Steuern alles geregelt ist, können Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Abmeldebestätigung aus. Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) verlieren diese mit dem definitiven Wegzug ins Ausland. Es besteht die Möglichkeit, eine Aufrechterhaltung der Bewilligung für maximal vier Jahre zu beantragen, um bei einer allfälligen Rückkehr in die Schweiz die Niederlassungsbewilligung wieder zu erhalten. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Migrationsamt Zürich, falls Sie dies in Anspruch nehmen möchten. Sobald Sie sich abgemeldet haben, kann keine Aufrechterhaltung mehr beantragt werden. Preis: gratis
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