Abfallentsorgung
Zuständige Abteilung: Präsidiales Die Gemeinde ist gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallbewirtschaftung für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine entnehmen Sie dem Abfallkalender oder unter der Rubrik Abfallentsorgung auf unserer Homepage. Um die Kosten der Abfallentsorgung zu decken, erhebt die Gemeinde entsprechende Gebühren. Die aktuellen Gebühren betragen: 1. Kehricht
Alle Preise sind inkl. 7.7 % Mehrwertsteuer. Zusätzlich wird zur Deckung der allgemeinen Kosten eine Grundgebühr vom Eigentümer der Liegenschaft erhoben.
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