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Gemeinde Schwerzenbach

Bauprojekte



Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Liegenschaften, eingesehen werden.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.00 verrechnet.

Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG)

 

 

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