VORWORT DES GEMEINDEPRÄSIDENTEN
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ERLÄUTERUNGSVIDEO
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Revision kommunaler Richtplan Verkehr; Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 194 vom 26. Oktober 2020 die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) verabschiedet.
Die Unterlagen werden während 60 Tagen, vom 13. November 2020 bis 11. Januar 2021, im Sinne von § 7 PBG öffentlich aufgelegt und können während dieser Zeit im Büro der Abteilung Bau/Liegenschaften im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, eingesehen werden.
Während der Auflagedauer kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 11. Januar 2021 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach zu richten. Aus den Einwendungen müssen klar unterscheidbare Anträge und dazugehörige Begründungen ersichtlich sein, welche auf die konkreten Änderungen Bezug nehmen.
Richtplantext
Richtplankarte Fussverkehr
Richtplankarte Veloverkehr
Richtplankarte Öffentlicher Verkehr
Richtplankarte Motorisierter Individualverkehr
Richtplankarte Parkierung und Mobilität
Richtplankarte Güterverkehr
Revision Parkplatzverordnung; Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 195 vom 26. Oktober 2020 die revidierte Parkplatzverordnung zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) verabschiedet.
Die Unterlagen werden während 60 Tagen, vom 13. November 2020 bis 11. Januar 2021, im Sinne von § 7 PBG öffentlich aufgelegt und können während dieser Zeit im Büro der Abteilung Bau/Liegenschaften im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, eingesehen werden.
Während der Auflagedauer kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 11. Januar 2021 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach zu richten. Aus den Einwendungen müssen klar unterscheidbare Anträge und dazugehörige Begründungen ersichtlich sein, welche auf die konkreten Änderungen Bezug nehmen.
Parkplatzverordnung
Anhang zur Parkplatzverordnung
Erläuterungsbericht