Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft die Richtigkeit und Gesetzmässigkeit der jährlichen Voranschläge und Rechnungen der öffentlichen Gemeindegüter sowie der Spezialfonds und Stiftungen. Weiter prüft die RPK die Finanzanträge der Behörden - soweit Gemeindeversammlung oder Urne darüber entscheiden - auf finanzielle Angemessenheit.
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