Fusion Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie Umwandlung Spital Uster in eine gemeinnützige AG // Anordnung Urnenabstimmung, 27.09.2020Zweckverbandsabstimmung
Aufgrund der Eindämmungsmassnahmen gegen COVID-19 hat der Bundesrat am 18. März 2020 entschieden, auf die Durchführung des eidgenössischen Abstimmungstermins vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Der Stadtrat Uster als wahlleitende Behörde für das Zweckverbandsgebiet des Spitals Uster hat in der Folge am 24. März 2020 auf die Durchführung der Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spital Uster in eine gemeinnützige AG vorläufig verzichtet. Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG ist in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster für Sonntag, 27. September 2020 vorgesehen. Gleichzeitig findet in den Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon (GZO AG) die Abstimmung über die Fusion statt. Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Gemäss Art. 12 der Statuten des Zweckverbandes Spital Uster ist wahlleitende Behörde der Stadtrat Uster. In Anwendung dieser Bestimmungen hat der Stadtrat anlässlich seiner Sitzung vom 9. Juni 2020 beschlossen:
Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am 17. Juni 2020 massgebend.
Datum der Neuigkeit 12. Juni 2020
|