Anordnung Kommunale UrnenabstimmungGEMEINDE SCHWERZENBACH Anordnung Kommunale Urnenabstimmung Der Gemeinderat Schwerzenbach als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie Art. 7, Abs. 1 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Schwerzenbach eine Urnenabstimmung an. Abgestimmt wird am Sonntag, 13. Februar 2022, über die folgenden Vorlagen der Schulgemeinde Schwerzenbach:
Der beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Schwerzenbach, 7. Januar 2022 Gemeinderat Schwerzenbach Datum der Neuigkeit 6. Jan. 2022
|