News aus dem Gemeinderat
Medienmitteilung des Gemeinderates Schwerzenbach
Kehrichtgebühren 2024, Festsetzung
In Anwendung von Art. 9 und Art. 11 Ziff. 1 der Verordnung über die Abfallbewirtschaftung sind für die Aufwendungen der Abfallentsorgung kostendeckende Gebühren zu erheben, deren Festlegung durch den Gemeinderat erfolgt. Die detaillierten Kostenkalkulationen für das Jahr 2024 wurden überprüft. Aufgrund des aktuellen Saldos von Fr. 506'500.39 auf dem Konto des Spezialfinanzierungsfonds wird die Grundgebühr für das Jahr 2024 herabgesetzt.
Die Gebühren für das Jahr 2024 hat der Gemeinderat wie folgt festgesetzt:
Gewerbekehricht pro Leerung Fr. 25.00
Grundgebühr pro Haushalt / Gewerbe Fr. 60.00
Sperrgut bis 25kg und Einheit 1 Marke Fr. 6.00
Einzelgebühren Grüngutabfall
Bündel bis max. 15 kg 1 Bändel à Fr. 3.80 Fr. 3.80
140 Liter 2 Bändel à Fr. 3.80 Fr. 7.60
240 Liter 3 Bändel à Fr. 3.80 Fr. 11.40
Container 1 Plombe à Fr. 38.00 Fr. 38.00
Jahresgebühren Grüngutabfall
140 Liter 2 Vignetten à Fr. 75.00 Fr. 150.00
240 Liter 3 Vignetten à Fr. 75.00 Fr. 225.00
Container 1 Vignette à Fr. 620.00 Fr. 620.00
Sämtliche Gebühren sind zum Satz von 8.1 % mehrwertsteuerpflichtig.
Neujahrsapéro 2024, Terminfestlegung
Der Gemeinderat hat den Neujahrsapéro 2024 wie folgt festgesetzt:
- Wann: Sonntag, 7. Januar 2024
- Zeit: 11:00 Uhr
- Wo: Gemeindesaal im Chimlimärt
Die Organisation und Durchführung des bevorstehenden Events wurde der Arbeitsgemeinschaft Wohnliches Schwerzenbach übertragen.
Familiengärten – Neufestsetzung der Pachtgebühren
Mit Beschluss Nr. 291 vom 1. Dezember 2014 wurden die jährlichen Pachtzinse für die Familiengartenareale letztmals per 1. Januar 2015 von Fr. 50.00 auf Fr. 100.00 pro Are erhöht. Aufgrund der aktuellen Kostenberechnung ist eine Erhöhung der Pachtzinse angezeigt. Die jährlichen Pachtzinse für die Familiengartenareale werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 von Fr. 100.00 auf Fr. 150.00 pro Are erhöht.
Der Gemeinderat hat weiter:
- Den Vernehmlassungsbericht zur Revision der Abfall- und Entsorgungsverordnung genehmigt
- Die Erneuerung der Vereinbarung über den Unterhalt des Chimlibachbords genehmigt
Für Medienanfragen steht zur Verfügung:
Martin Hermann, Gemeindepräsident
+41 79 379 07 98
Datum der Neuigkeit 14. Nov. 2023