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Aufhebung Feuerverbot im Siedlungsgebiet

Das Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird per 1. September 2026, 12.00 Uhr aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe besteht weiter.

Die Präsidialverfügung Nr. 113 vom 15. Juli 2026 betreffend das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Schwerzenbach wird mit Wirkung ab Dienstag, 1. September 2026, um 12.00 Uhr, aufgehoben.

Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht im Umgang mit Feuer und zu folgenden Verhaltensmassnahmen angehalten:

  1. Das kantonale Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt bleibt bestehen.
  2. Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen (auch nicht im Garten); allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  3. Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
  4. Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
  5. Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.

Waldbrandgefahr | Kanton Zürich

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