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Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Teilinkraftsetzung per 1. September 2026

Die durch die Urnenabstimmung vom 30. November 2025 festgesetzte und von der Baudirektion des Kantons Zürich am 20. März 2026 genehmigte Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wird per 1. September 2026 teilweise in Kraft gesetzt. Von der Inkraftsetzung ausgenommen sind aufgrund eines Rekursverfahrens die Anordnungen, welche die Grundstücke Kat.-Nr. 1544 und 1860 betreffen.

amtliche Publikation vom 28. August 2026

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