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Feuer- und Feuerwerksverbot - Achtung Brandgefahr

Die extreme Trockenheit führt zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann.

Für das Gemeindegebiet Schwerzenbach gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr bis auf Widerruf ein Feuer- und Feuerwerksverbot. 

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot umfasst:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)

  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle (inkl. Cheminées und Öfen) betrieben werden

  • Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden

  • Kein Abbrennen von Feuerwerk

  • Keine Höhenfeuer

  • Keine Himmelslaternen

Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Die angekündigten Niederschläge dürften nach heutigem Erkenntnisstand nur punktuell ausfallen. Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf.

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