Für das Gemeindegebiet Schwerzenbach gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr bis auf Widerruf ein Feuer- und Feuerwerksverbot.
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot umfasst:
Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)
Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle (inkl. Cheminées und Öfen) betrieben werden
Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden
Kein Abbrennen von Feuerwerk
Keine Höhenfeuer
Keine Himmelslaternen
Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Die angekündigten Niederschläge dürften nach heutigem Erkenntnisstand nur punktuell ausfallen. Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf.
