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Rekurs zur Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung

Die Gemeinde Schwerzenbach hat mit Urnenabstimmung vom 30. November 2025 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung beschlossen. Mit Verfügung Nr. 0054/26 vom 20. März 2026 wurde diese durch die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt.

Während der öffentlichen Auflage vom 8. Mai bis 7. Juni 2026 ist fristgerecht ein Rekurs gegen die Genehmigung eingereicht worden.

Der Rekurs wird nun durch die zuständige kantonale Instanz geprüft. Bis zum Entscheid über den Rekurs kann sich das Inkrafttreten der Teilrevision entsprechend verzögern.

Die Gemeinde wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu gegebener Zeit informieren.

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