Der Gemeinderat plant im Gebiet Zimikerriet eine koordinierte Entwicklung, die eine qualitätsvolle Überbauung ermöglicht. Damit das gemeindeeigene Grundstück (Kat.-Nr. 2238) künftig optimal genutzt werden kann – insbesondere auch für preisgünstigen Wohnraum – ist ein Landabtausch mit anderen Grundeigentümern vorgesehen. Der Landabtausch erfolgt zu fairen und klar definierten Bedingungen: Die Grundstücke müssen wertgleich sein, und allfällige Ausgleichszahlungen sind begrenzt. Zudem benötigt es für jede Transaktion die Zustimmung der Rechnungsprüfungskommission. Da die genaue Lage der Grundstücke erst im weiteren Planungsprozess festgelegt wird, ist eine gewisse Flexibilität erforderlich. Ohne diese Kompetenzdelegation müsste jeder einzelne Landabtausch erneut der Gemeindeversammlung vorgelegt werden, was den Planungsprozess verzögern würde.
Mit der beantragten Regelung kann die Entwicklung des Zimikerriets effizient vorangetrieben und gleichzeitig die Interessen der Gemeinde gewahrt werden. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gemeindeversammlung, ihn für diesen konkreten Fall zu ermächtigen, den notwendigen Landabtausch in eigener Kompetenz vorzunehmen. Die Ermächtigung an den Gemeinderat ist bis zum 31. Dezember 2032 befristet.
Die detaillierten Unterlagen zu diesem sowie zu den anderen Traktanden finden Sie hier.
