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Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Genehmigung

Die Gemeinde Schwerzenbach hat mit Urnenabstimmung vom 30. November 2025 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung festgesetzt. 

Die Baudirektion hat mit Verfügung Nr. 0054/26 vom 20. März 2026 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung genehmigt. 

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 8. Mai bis 7. Juni 2026, auf der Gemeindeverwaltung Schwerzenbach, Abteilung Bau und Liegenschaften, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können auf der Webseite der Gemeinde Schwerzenbach eingesehen werden.

Nachstehend finden Sie alle Dokumente zur Genehmigung der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung: 

- ePublikation vom 8. Mai 2026
- Teilrevision Nutzungsplanung Genehmigung
- BZO synoptische Darstellung
- Zonenplan 
- Zonenplan revidiert
- Bericht nach Art. 47 RPV
- Einwendungsbericht
- Protokoll der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 26.8.2025
- Protokoll des Wahlbüros der Urnenabstimmung inkl. Rechtskraftbescheinigung

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