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Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen

Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG

Der Entwurf für die Festsetzung der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b und 13 Abs. 1 Waldgesetz (WaG) in der Gemeinde Schwerzenbach wird vom 13. Februar 2026 bis 14. April 2026 öffentlich aufgelegt. 

Die Unterlagen liegen über die gesamte Frist während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeinde Schwerzenbach, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich zur Einsichtnahme auf. Sie finden die Dokumente ausserdem online unter Raumplanung - Kanton Zürich oder im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer ÖREB-Kataster, Raumplanung) als projektierte Linien und Flächen.

Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 14. April 2026 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen. 

Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gbit das Amt für Landschaft und Natur (Abteilung Wald, Andreas Weber, 043 259 29 75, andreas.weber@bd.zh.ch) und bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren das Amt für Raumentwicklung (Abteilung Raumplanung, Julia Wienecke, 043 259 43 11, julia.wienecke@bd.zh.ch) Auskunft. 

Foto von Waldemar auf Unsplash

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