Abstimmungsergebnis Teilrevision Bau- und Zonenordnung vom 30. November 2025
Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dokumente:
- Publikation Glattaler vom 5. Dezember 2025
