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Anpassung Gebührentarif

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2025 die Anpassung des Gebührentarifs beschlossen.

Gebührentarif 2026
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2025 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 5 und 6 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Schwerzenbach, die überarbeitete Fassung des Gebührentarifs der Politischen Gemeinde genehmigt. Der revidierte Gebührentarif tritt nach der amtlichen Publikation oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft.

Dokumente: 
- Gebührentarif 2026
- Gebührentarif 2026, Anpassungen
- Publikation Glattaler vom 5. Dezember 2025

Der detaillierte Gebührentarif liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie das Dokument auf der Gemeindewebseite. 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. 


Foto von Waldemar auf Unsplash

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